AGB-Archiv

Hier finden Sie alle Fassungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Teil 2, kurz „AVV“). Die jeweils aktuelle Fassung ist unter lagerimgriff.de/agb/ veröffentlicht.

FassungVeröffentlichtGesamtdokument (Teil 1 und Teil 2)Nur Teil 2 (Auftragsverarbeitung)
August 202631.08.2026, aktuelle FassungAGB Fassung August 2026 (PDF)AVV Stand August 2026 (PDF)
Mai 2025Mai 2025, abgelöst am 31.08.2026AGB Fassung Mai 2025 (PDF)AVV Stand Mai 2025 (PDF)

Die Spalte „Veröffentlicht“ nennt den Tag, an dem die Fassung auf dieser Website erschienen ist. Für bestehende Verträge gilt sie nicht automatisch ab diesem Tag – maßgeblich ist die Änderungsmitteilung, siehe den Abschnitt „Welche Fassung gilt für meinen Vertrag?“.

Änderungen gegenüber der Fassung Mai 2025

Geändert wurde ausschließlich Teil 2, Teil 1 ist unverändert geblieben. Ziff. 8.2 nennt für dringende Fälle eine feste Frist von sieben Kalendertagen statt einer angemessenen Verkürzung. Aus Ziff. 8.3 ist die Aufzählung der Maßnahmen zur Sicherung von Hard- und Software entfallen. Ziff. 1.2 benennt nun ausdrücklich den Versand von Push-Nachrichten als einzigen Fall, in dem eine Übermittlung in die USA erfolgen kann; diese Funktion ist standardmäßig deaktiviert und muss pro Unternehmen aktiviert werden. Anlage 1 ist neu gegliedert: Es ist jetzt erkennbar, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen der Anbieter selbst erbringt und welche der Hosting-Dienstleister im Rechenzentrum; Maßnahmen, die auf den Betrieb nicht zutreffen – etwa der physische Versand von Datenträgern –, wurden gestrichen. Ziff. 8.1 und Anlage 2 verweisen für die Subunternehmer auf die veröffentlichte Liste, und jede Änderung dieser Liste wird zusätzlich per E-Mail angezeigt. Teil 2 wird durchgängig als AVV bezeichnet.

Über diese Änderungen haben wir unsere Bestandskunden mit der Änderungsmitteilung vom 02.09.2026 nach Ziff. 12.4 der AVV informiert; für bestehende Verträge werden sie am 18.09.2026 wirksam.

Welche Fassung gilt für meinen Vertrag?

Für neu geschlossene Verträge gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlicht war. Für bestehende Verträge wird eine geänderte Fassung erst wirksam, nachdem wir Sie nach Ziff. 16.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil 1) bzw. Ziff. 12.4 der Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Auftragsverarbeitung (Teil 2) darüber informiert haben und Sie nicht innerhalb der dort genannten Frist widersprochen haben. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist daher die Änderungsmitteilung, die Sie von uns per E-Mail erhalten haben.

Eingesetzte Subunternehmer

Die Liste der eingesetzten Subunternehmer wird gesondert geführt und ist unter lagerimgriff.de/subunternehmer/ abrufbar. Sie enthält eine eigene Änderungshistorie.